Schmißberg soll Rasengräber bekommen
Auf dem Friedhof der Gemeinde soll es in Zukunft Rasengräber geben.
Die Gemeinden will jetzt die Friedhofssatzung entsprechend erweitern. Hierzu gab es bereits eine Ortsbegehung auf dem Schmißberger Friedhof. Der Rat diskutierte bereits verschiedene Möglichkeiten. Das Gremium kommt überein, folgende Rahmenbedingungen in die Friedhofssatzung aufzunehmen:
- Rasengräber sollen aus praktischen Erwägungen heraus nur als Urnengräber möglich sein.
- Wahlgrabstätten und Familiengräber sind nur als Urnengräber mit maximal vier Urnen je Grab möglich.
- Die Liegezeit wird generell auf 30 Jahre festgesetzt.
- Die Friedhofsgebührenordnung wird angepasst.
Der Gemeinderat diskutierte in der Sitzung aber ebenfalls über den Haushalt der Gemeinde für das Jahr 2014. Das Defizit der Gemeinde beträgt demnach rund 8.000 Euro. Das ist weniger als geplant. Grund für das „gute“ Ergebnis sind erhöhte Steuereinnahmen.
Ebenfalls Thema und bereits in der Einwohnerversammlung im März angemerkt, die häufige Missachtung der im Dorf geltenden Rechts-vor-Links-Regel. Demnach kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen an den Kreuzungen Hauptstraße, „Im Grünesfeld“ und Hauptstraße, „Am Stabsberg“. Der Rat nimmt sich dem Problem an. Der Rat wird Ideen sammeln, um das Problem zu lösen.
Ebenso waren Themen im Rat eine Bürgerbeschwerde, über einen Zaun, der gebaut worden ist Außerdem: Ein Dankeschön-Tag für die ehrenamtlichen Helfer der Gemeinde.
